Forderungsprüfung
mk2 Biotechnologies GmbH
Planegg
Das Amtsgericht München hat zur mk2 Biotechnologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 1509 IN 11452/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 11452/24
- Registerbezug
- München, HRB 259581
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1509 IN 11452/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mk2 Biotechnologies GmbH, Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Antonopoulos Byron Konstantinos und Dr. Giuman Marco Massimiliano
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259581
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mk2 Biotechnologies GmbH, Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Antonopoulos Byron Konstantinos und Dr. Giuman Marco Massimiliano
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259581
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.09.2026