Sicherungsmaßnahme

MIR-BAU GmbH

Siegen

Das Amtsgericht Siegen hat zur MIR-BAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 25 IN 129/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 129/26
Registerbezug
Siegen, HRB 12972
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 129/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12972 eingetragenen MIR-BAU GmbH, Geisweider Straße 130, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suren Ahmadyan, Haardtstraße 33, 57076 Siegen

Geschäftszweig: Die Renovierung und Sanierung von Häusern und Wohnungen.

ist am 11.05.2026, um 10:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 129/26
Amtsgericht Siegen, 11.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme