Sicherungsmaßnahme

MINTMASTERS GmbH

Welzow

Das Amtsgericht Cottbus hat zur MINTMASTERS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2025, Aktenzeichen 63 IN 324/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 324/25
Registerbezug
Cottbus, HRB 17384
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
30.09.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Unternehmensberatung zur Förderung der Lausitz - ausgenommen rechts - und steuerberatende Tätigkeiten- sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die damit zusammenhängen oder förderlich erscheinen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
MINTMASTERS GmbH, Poststraße 3, 03119 Welzow,
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Stefan Denk
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 17387 CB
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
ist heute, am 30.09.2025, um 11.25 Uhr, Herr Dr. Nils Freudenberg
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden(§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, 30.09.2025
63 IN 324/25

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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