Sicherungsmaßnahme

MIKO-Repair GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur MIKO-Repair GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 67c IN 358/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 358/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 131772
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67c IN 358/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MIKO-Repair GmbH, Betrieb einer Kfz-Werkstatt in Hamburg-Bergedorf, Fahrzeugbau, Lackierung, Teile- und Kfz-Handel, Allermöher Deich 451, 21037 Hamburg (AG Hamburg, HRB 131772), vertr. d.: Michael Kolle, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 23.09.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten