Schlusstermin
MH Hausbau GmbH
Scharbeutz
Das Amtsgericht Eutin hat zur MH Hausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2026, Aktenzeichen 51 IN 66/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 66/22
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 18131 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 19.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 66/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MH Hausbau GmbH, Sandkamp 49 a, 23684 Scharbeutz, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Jörg Michael Harenberg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 18131 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 18.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MH Hausbau GmbH, Sandkamp 49 a, 23684 Scharbeutz, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Jörg Michael Harenberg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 18131 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und den Vergütungsantrag
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 18.02.2026