Forderungsprüfung
MH Hausbau GmbH
Scharbeutz
Das Amtsgericht Eutin hat zur MH Hausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2024, Aktenzeichen 51 IN 66/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 66/22
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 18131 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 27.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
51 IN 66/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MH Hausbau GmbH, Sandkamp 49 a, 23684 Scharbeutz, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Jörg Michael Harenberg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 18131 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 26.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MH Hausbau GmbH, Sandkamp 49 a, 23684 Scharbeutz, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Jörg Michael Harenberg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 18131 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 26.02.2024