Restschuldbefreiung
Metzger, Simone
Das Amtsgericht Pirmasens hat zur Metzger, Simone eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 6/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 6/23
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 30497
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1 IN 6/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Simone Metzger geb. Maciej, geb. am 23.05.1973, Hauptstraße 98, 66976 Rodalben, Inhaberin der Firma Werkstattbedarf Andres e. K. (AG Zweibrücken, HRA 30497), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 03.04.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 13.04.2026
Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 03.04.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 13.04.2026