Sicherungsmaßnahme
MeTuMa Gerüstbau GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MeTuMa Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2025, Aktenzeichen 503 IN 178/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 178/25
- Registerbezug
- Neuss, HRB 24409
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Winfried Bongartz
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 178/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24409 eingetragenen MeTuMa Gerüstbau GmbH, Gladbacher Str. 407 a, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dmitri Resetnikov,
ist am 27.11.2025, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 178/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24409 eingetragenen MeTuMa Gerüstbau GmbH, Gladbacher Str. 407 a, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dmitri Resetnikov,
ist am 27.11.2025, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Sternstraße 9 - 11, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 178/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.11.2025