Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG
Bad Pyrmont
Das Amtsgericht Hameln hat zur Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 36 IN 99/25 -4.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 99/25 -4
- Registerbezug
- Hannover, HRA 100913
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36 IN 99/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metallbau Pennartz GmbH & Co. KG, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont (AG Hannover, HRA 100913), vertr. d.: 1. Pennartz-Verwaltungs-GmbH, Borsigstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Michael Witt, als GF d. Kommanditistin Hitz Beiligungs-GmbH, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 31.03.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 31.03.2026