Vergütungsfestsetzung
Konzepte voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH
Bad Münder am Deister
Das Amtsgericht Hameln hat zur Konzepte voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 36 IN 1/21 -3.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 1/21 -3
- Registerbezug
- Hannover, HRB 102091
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Unternehmensgegenstand sind - als Groß- und Einzelhandel sowie in Form von Gebietsvertretungen - Vertrieb, Planung, Projektierung und schlüsselfertige Ausführung von Photovoltaik-Anlagen sowie Herstellung von Komponenten für den Eigenbedarf und zur Zulieferung an andere Anbieter, Vorhalten und Bereitstellung exklusiver Automobile für Repräsentationszwecke und Handel mit Mineralstoffen und seltenen …
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36 IN 1/21 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konzepte voller Energie Gesellschaft für Energietechnik mbH, Gewerbepark Rahlmühle 2, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 102091), vertr. d.: 1. Matthias Koglin, Völksener Straße 3, 31832 Springe, (Geschäftsführer), 2. Friedrich Tranca, Am Spascher Park 55, 27793 Wildeshausen, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den korrigierten Vergütungsantrag den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 04.11.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den korrigierten Vergütungsantrag den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 04.11.2026