Sicherungsmaßnahme
Metall-Stahlbau Stein GmbH
Bautzen
Das Amtsgericht Dresden hat zur Metall-Stahlbau Stein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 532 IN 853/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 853/26
- Registerbezug
- Dresden, HRB 42448
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Schlosserei und eines Metallbauunternehmens
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 853/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 42448
vertreten durch den Geschäftsführer René Rabe
- wurde am 06.05.2026 um 13:55 Uhr Alexander Hartig, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefax 0351 40798569, Email geschäftlich inso@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0351 40798540, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 532 IN 853/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metall-Stahlbau Stein GmbH, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 42448
vertreten durch den Geschäftsführer René Rabe
- wurde am 06.05.2026 um 13:55 Uhr Alexander Hartig, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefax 0351 40798569, Email geschäftlich inso@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0351 40798540, Website www.sanierungskultur.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.