Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Messing Bedachungen & Holzbau UG (haftungsbeschränkt)

Rhede

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Messing Bedachungen & Holzbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 77 IN 41/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 41/19
Registerbezug
Coesfeld, HRB 16896
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.08.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dachdeckerei- und Zimmereihandwerk insbesondere die Ausführung von Dach- und Holzbauarbeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 41/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16896 eingetragenen Messing Bedachungen & Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Büngerner Allee 7, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Messing, Büngerner Allee 7, 46414 Rhede

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Henning, Hamburger Straße 89, 44135 Dortmund

wird der Vergütungsbeschluss vom 20.7.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit bzw. im Hinblick auf die gegen den Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.7.2026 wie folgt berichtigt:

Bei der festgesetzten Vergütung und den Auslagen durch Beschluss vom 20.7.2026 handelt es sich offensichtlich um die Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte mit Schreiben vom 5.6.2026 die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt. Das Amt als vorläufiger Insolvenzverwalter übte dieser in der Zeit vom 3.9.2019 bis 15.4.2020 aus.

Das verwaltete Vermögen während des Eröffnungsverfahrens nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV belief sich auf x EUR.

Der mit Beschluss vom 20.7.2026 festgesetzte Betrag von netto x EUR bzw. brutto x EUR ist richtig und nicht zu beanstanden.

Im Übrigen bleibt es bei der Beschlussfassung vom 20.7.2026.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
77 IN 41/19
Amtsgericht Münster, 12.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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