Vergütungsfestsetzung

Messerschmitt Systems Holding GmbH

Schwaig

Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Messerschmitt Systems Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2025, Aktenzeichen IN 1319/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1319/23
Registerbezug
Nürnberg, HRB 34342
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
28.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerben und Verwalten von Unternehmen, insbesondere der Messerschmitt-Gruppe.

Veröffentlichungstext

IN 1319/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Messerschmitt Systems Holding GmbH, Friedenstraße 3, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführer Schiefer Markus Kurt und Dr. Teunissen Jörg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34342
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Verhoeven Alexander, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main, Gz.: VE - A

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters vom 27.02.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 28.03.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der vorläufige Sachwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 60 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- bei der Begleitung der Betriebsfortführung für den Zeitraum 17.10.2023 - 31.12.2023
- bei der Begleitung und Überwachung des Sanierungsprozesses
- Gesellschaftrechtliche Verflechtungen / Konzernstruktur
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines vorläufigen Sachwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Die Schuldnerin selbst hat bestätigt, dass der Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters mit ihr abgestimmt worden ist, und gegen eine Festsetzung keine Bedenken bestehen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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