Sicherungsmaßnahme
Melerski Schlachtvertriebs-GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Melerski Schlachtvertriebs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2020, Aktenzeichen 61 IN 116/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 116/20
- Registerbezug
- Duisburg, HRB HRB 19565
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Lothar Venn
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 116/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19565 eingetragenen
Melerski Schlachtvertriebs-GmbH, Weseler Straße 157-159, 46537 Dinslaken,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Heuer, Zur Alten
Schule 6, 45883 Gelsenkirchen
ist am 10.09.2020, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lothar Venn, Brüner Straße
4 - 6, 46499 Hamminkeln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 116/20
Amtsgericht Duisburg, 10.09.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19565 eingetragenen
Melerski Schlachtvertriebs-GmbH, Weseler Straße 157-159, 46537 Dinslaken,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Heuer, Zur Alten
Schule 6, 45883 Gelsenkirchen
ist am 10.09.2020, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lothar Venn, Brüner Straße
4 - 6, 46499 Hamminkeln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
61 IN 116/20
Amtsgericht Duisburg, 10.09.2020