Forderungsprüfung
Meiners, Ina
Beelitz
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Meiners, Ina eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2025, Aktenzeichen 6.60 IN 129/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 129/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRA 1889 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.12.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 21. Oktober 2025, 6.60 IN 129/22
der Dr. Ina Meiners, geb. am 05.07.1977, Uhlandstraße 33, 14547 Beelitz, handelnd unter: Apotheke im Stern-Center Dr. Ina Meiners e.K. (Registergericht: Potsdam HRA 1889 P) mit Sitz in 14480 Potsdam
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.12.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 21. Oktober 2025, 6.60 IN 129/22