Forderungsprüfung
Meine Backschmiede GmbH
Langenfeld (Rheinland)
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Meine Backschmiede GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2024, Aktenzeichen 505 IN 152/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 152/18
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 79526
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion und der Vertrieb von Backwaren.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 152/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus, Heckend 16, 41352 Korschenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28. November 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79526 eingetragenen Meine Backschmiede GmbH, Raiffeisenstr. 9-10, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Pilatus, Heckend 16, 41352 Korschenbroich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28. November 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 152/18
Amtsgericht Düsseldorf, 24.10.2024