Forderungsprüfung
Mein Glück UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur Mein Glück UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 1507 IN 1327/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 1327/25
- Registerbezug
- München, HRB 237522
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Spielhalle
Veröffentlichungstext
1507 IN 1327/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mein Glück UG (haftungsbeschränkt), Ramersdorfer Straße 13, 81669 München, vertreten durch den Geschäftsführer Cerkezoglu Mehmet Kenan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 237522
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mein Glück UG (haftungsbeschränkt), Ramersdorfer Straße 13, 81669 München, vertreten durch den Geschäftsführer Cerkezoglu Mehmet Kenan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 237522
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2026