Sicherungsmaßnahme

MEGALIFT Bremen GmbH

Achim

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur MEGALIFT Bremen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2024, Aktenzeichen 11 IN 178/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 178/24
Registerbezug
Walsrode, HRB 210698
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.12.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Georg Schloenbach

Veröffentlichungstext

11 IN 178/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist am 19.12.2024 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Altenwall 23, 28195 Bremen bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 19.12.2024

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme