Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
medifit - Lünen GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur medifit - Lünen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.11.2020, Aktenzeichen 254 IN 39/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 39/20
- Registerbezug
- Dortmund, HRB HRB 24398
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.11.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 39/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 24398 eingetragenen medifit -
Lünen GmbH, Adolf-Damasche-Straße 2, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch
die Geschäftsführer Herrn Gregor Lyttek, Nikolaus-Groß-Str. 28, 59192 Bergkamen
und Herrn Marko Austmann, Heinrich-Brauns-Str. 4, 59368 Werne
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). sind die Vergütung
und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1
InsO).
Das verwaltete Vermögen betrug 11.603,30 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 63 InsO, 10, 11, 1 - 3 InsVV.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer
Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % gerechtfertigt.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 30.09.2020 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen ein
Rechtsmittel eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des
Beschlusses bzw. mit öffentlicher Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel kann beim
Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Rechtsmittelschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
das statthafte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Das
Rechtsmittel kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts eingelegt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309
eingesehen werden.
254 IN 39/20
Amtsgericht Dortmund, 09.11.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 24398 eingetragenen medifit -
Lünen GmbH, Adolf-Damasche-Straße 2, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch
die Geschäftsführer Herrn Gregor Lyttek, Nikolaus-Groß-Str. 28, 59192 Bergkamen
und Herrn Marko Austmann, Heinrich-Brauns-Str. 4, 59368 Werne
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). sind die Vergütung
und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1
InsO).
Das verwaltete Vermögen betrug 11.603,30 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 63 InsO, 10, 11, 1 - 3 InsVV.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer
Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % gerechtfertigt.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 30.09.2020 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen ein
Rechtsmittel eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des
Beschlusses bzw. mit öffentlicher Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel kann beim
Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Rechtsmittelschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
das statthafte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Das
Rechtsmittel kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts eingelegt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.309
eingesehen werden.
254 IN 39/20
Amtsgericht Dortmund, 09.11.2020