Eröffnung des Verfahrens

medifit - Lünen GmbH

Lünen

Das Amtsgericht Dortmund hat über das Vermögen der medifit - Lünen GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.07.2020, Aktenzeichen 254 IN 39/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 39/20
Registerbezug
Dortmund, HRB HRB 24398
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.07.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 39/20

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 24398 eingetragenen medifit -
Lünen GmbH, Adolf-Damasche-Straße 2, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch
die Geschäftsführer Herrn Gregor Lyttek, Nikolaus-Groß-Str. 28, 59192 Bergkamen
und Herrn Marko Austmann, Heinrich-Brauns-Str. 4, 59368 Werne

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2020, um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2020 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.08.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden
aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO
verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 07.09.2020.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen

* zur Person des Insolvenzverwalters,

* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab
dem 24.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr.
3.309 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

254 IN 39/20

Dortmund, 01.07.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme