Aufhebung des Verfahrens

mecorad GmbH

Chemnitz

Das Amtsgericht Köln hat zur mecorad GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 70e IN 60/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 60/26
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33212
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
32.839 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Mess- und Regelungstechnik für die Industrieautomation sowie der weiteren Anwendungsentwicklung auf Grundlage der durch Sensorik erfassten Daten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26

Änderung der Verfahrensart § 5 Abs. 2 InsO
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln

Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel, ks rechtsanwälte + notare, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen,

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70e IN 60/26
Amtsgericht Köln, 03.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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