Sicherungsmaßnahme

mecorad GmbH

Chemnitz

Das Amtsgericht Köln hat zur mecorad GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 70e IN 60/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 60/26
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33212
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Niering
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
32.839 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Mess- und Regelungstechnik für die Industrieautomation sowie der weiteren Anwendungsentwicklung auf Grundlage der durch Sensorik erfassten Daten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln

ist am 26.03.2026, um 16:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70e IN 60/26
Amtsgericht Köln, 26.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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