Forderungsprüfung
MEC Energy GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MEC Energy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 504 IN 115/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 115/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 95576
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Sachwalter
- Till Forster
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Identifikation, Erwerb, Entwicklung, Betrieb und Veräußerung von Solar- und Windprojekten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 115/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95576 eingetragenen MEC Energy GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 16, 40547 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Rechtsanwalt Rouven Quick,
Sachwalter: Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - und zur Anhörung und Abstimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
Besonderes bedeutsame Rechtshandlung hinsichtlich eines Vergleichs über die Aussonderungsfähigkeit eines Hinterlegungsbetrages mit erheblichen Streitwert § 160 InsO
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
504 IN 115/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 95576 eingetragenen MEC Energy GmbH, Fritz-Vomfelde-Str. 16, 40547 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Rechtsanwalt Rouven Quick,
Sachwalter: Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 18.12.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - und zur Anhörung und Abstimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
Besonderes bedeutsame Rechtshandlung hinsichtlich eines Vergleichs über die Aussonderungsfähigkeit eines Hinterlegungsbetrages mit erheblichen Streitwert § 160 InsO
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
504 IN 115/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.11.2025