Insolvenzbekanntmachung
MDW Bau GmbH
Walluf
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur MDW Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 232/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 232/24
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 30899
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erbringungen von Leistungen des Hoch- und Tiefbaus im eigenen und fremden Namen, Projektsteuerung und Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung von Bauvorhaben sowie der Handel mit Bauelementen und Materialien.
Veröffentlichungstext
10 IN 232/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDW Bau GmbH, Am Klingenweg 12, 65396 Walluf (AG Wiesbaden , HRB 30899), vertr. d.: Dominik Waldemar Wydra, Weinhohle 8, 65343 Eltville am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, mit der Projektgesellschaft RA 1 GmbH und mit der Projektgesellschaft RA 1 Hotel GmbH einen Vergleich abzuschließen, wonach gegen Zahlung eines in vier Raten zu begleichenden Betrages von 200.000,00 € alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind und zwei der Schuldnerin gestellte Bürgschaften der R+V Allgemeine Versicherung AG über eine Bürgschaftssumme von zusammengerechnet rund 1,8 Mio.€ zurückzugeben sind.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 10.11.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, mit der Projektgesellschaft RA 1 GmbH und mit der Projektgesellschaft RA 1 Hotel GmbH einen Vergleich abzuschließen, wonach gegen Zahlung eines in vier Raten zu begleichenden Betrages von 200.000,00 € alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind und zwei der Schuldnerin gestellte Bürgschaften der R+V Allgemeine Versicherung AG über eine Bürgschaftssumme von zusammengerechnet rund 1,8 Mio.€ zurückzugeben sind.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2026