Sicherungsmaßnahme
MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2020, Aktenzeichen 10 IN 49/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/20
- Registerbezug
- Lemgo, HRA HRA 3282
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2020
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 49/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen
MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media
Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese
vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf, Palaisstr. 53, 32756 Detmold
ist am 07.04.2020, um 12:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt,
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 07.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 3282 eingetragenen
MDS-Media Distributions-Service GmbH & Co. KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4103 eingetragene MDS - Media
Distributions-Service Beteiligungs GmbH, Ohmstr. 7, 32758 Detmold, diese
vertreten durch den Geschäftsführer Max Giesdorf, Palaisstr. 53, 32756 Detmold
ist am 07.04.2020, um 12:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt,
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 49/20
Amtsgericht Detmold, 07.04.2020
Verfahrensverlauf
- Verteilungsverzeichnis
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Verteilungsverzeichnis
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Masseunzulänglichkeit
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme