Vergütungsfestsetzung
MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 3613 IN 3626/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3613 IN 3626/25
- Registerbezug
- Berlin, HRA 41350
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
3613 IN 3626/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin AG Charlottenburg, HRA 41350
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MBL Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hermeling Christian
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 11.03.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 9.058.929,80 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 95 % für Betriebsfortführung, Auslandsbezug, Erarbeitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, Arbeitnehmerangelegenheiten und Bemühungen um übertragende Sanierung beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht-Charlottenburg, den 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin AG Charlottenburg, HRA 41350
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MBL Beteiligungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hermeling Christian
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 11.03.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 9.058.929,80 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 95 % für Betriebsfortführung, Auslandsbezug, Erarbeitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, Arbeitnehmerangelegenheiten und Bemühungen um übertragende Sanierung beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht-Charlottenburg, den 07.10.2026