Forderungsprüfung
MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 3613 IN 3626/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3613 IN 3626/25
- Registerbezug
- Berlin, HRA 41350
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
3613 IN 3626/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MBL Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Hermeling
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 41350
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 155 und 156 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBL Akustikgeräte GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MBL Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Hermeling
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 41350
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 155 und 156 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026