Sicherungsmaßnahme

MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH

Sprockhövel

Das Amtsgericht Essen hat zur MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2026, Aktenzeichen 167 IN 6/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 6/26
Registerbezug
Essen, HRB 36409
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Britta Hoff
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erste-Hilfe-Kurse, Handel und Wartung von Medizinprodukten, Brandschutzhelferausbildung, Rauchwarnmelderwartung, Notfalltraining für medizinisches Fachpersonal, Sanitätsdienste, Brandsicherheitswachen, Eventbetreuung.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 6/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der MBD Medizin und Brandschutz Süd GmbH, Am Beermannshaus 5, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Markus Altenburg, Quellenkamp 18, 45739 Oer-Erkenschwick

ist am 10.02.2026, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

167 IN 6/26
Amtsgericht Essen, 10.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
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