Sicherungsmaßnahme

May Metallbau GmbH & Co. KG

Leer (Ostfriesland)

Das Amtsgericht Leer (Ostfriesland) hat zur May Metallbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 8 IN 50/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 50/26
Registerbezug
Aurich, HRA 203033
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Tim Stoll
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

8 IN 50/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der May Metallbau GmbH & Co. KG, Sägemühlenstraße 3, 26789 Leer (Ostfriesland) (AG Aurich, HRA 203033), vertr. d.: Mitchell van Hunnik, Sägemühlenstraße 3, 26789 Leer (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 16.06.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/77930810, Fax: 0441/77930819, E-Mail: info@stoll-ra.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 16.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme