Sicherungsmaßnahme
Maxxitec GmbH
Brühl
Das Amtsgericht Köln hat zur Maxxitec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.12.2025, Aktenzeichen 70e IN 105/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 105/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 109957
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Stefan Sprinz
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Groß- und Einzelhandel von Wohnmobilaus- und Anbauteilen, sportlichem Zubehör speziell für Wohnmobile, KFZ-Handwerkereinbauteilen, der Umbau von KFZ- zu Handwerksfahrzeugen sowie Reifenservice, KFZ-Bewertung/Gutachten, Felgenaufbereitung, KFZ-Pflege, Verkauf von KFZ-Teilen und -zubehör und der An- und Verkauf von KFZ (Tätigkeiten, für die keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen).
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 105/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl
Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel von Wohnmobilaus- und Anbauteilen, sportlichem Zubehör speziell für Wohnmobile, KFZ-Handwerkereinbauteilen, der Umbau von KFZ- zu Handwerksfahrzeugen sowie Reifenservice, KFZ-Bewertung/Gutachten, Felgenaufbereitung, KFZ-Pflege, Verkauf von KFZ-Teilen und -zubehör und der An- und Verkauf von KFZ (Tätigkeiten, für die keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen).
ist am 09.12.2025, um 13:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 105/25
Amtsgericht Köln, 09.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl
Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel von Wohnmobilaus- und Anbauteilen, sportlichem Zubehör speziell für Wohnmobile, KFZ-Handwerkereinbauteilen, der Umbau von KFZ- zu Handwerksfahrzeugen sowie Reifenservice, KFZ-Bewertung/Gutachten, Felgenaufbereitung, KFZ-Pflege, Verkauf von KFZ-Teilen und -zubehör und der An- und Verkauf von KFZ (Tätigkeiten, für die keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen).
ist am 09.12.2025, um 13:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 105/25
Amtsgericht Köln, 09.12.2025