Forderungsprüfung
maxikurier Thomas Bauß Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Südergellersen
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur maxikurier Thomas Bauß Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 56 IN 60/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 60/23
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 203045
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Kleintransporten, Kurierfahrten, Autovermietung und Dienstleistungen außer genehmigungspflichtige.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
56 IN 60/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der maxikurier Thomas Bauß Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Kirchgellerser Straße 34, 21394 Südergellersen (AG Lüneburg, HRB 203045), vertr. d.: Thomas Bauß, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 24.03.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 24.03.2026