Forderungsprüfung
Maru Edelstahl GmbH
Weyarn
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Maru Edelstahl GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2025, Aktenzeichen IN 24/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 24/24
- Registerbezug
- München, HRB 172512
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Edelstahl
Veröffentlichungstext
IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maru Edelstahl GmbH, Ignaz-Günther-Str. 21, 83629 Weyarn, vertreten durch die Geschäftsführer Orso Salvatore und Rudolph Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 172512
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 18.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maru Edelstahl GmbH, Ignaz-Günther-Str. 21, 83629 Weyarn, vertreten durch die Geschäftsführer Orso Salvatore und Rudolph Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 172512
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 18.03.2025