Sicherungsmaßnahme

Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.01.2021, Aktenzeichen 514 IN 32/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 32/20
Registerbezug
Bremen, HRB 26095 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
19.01.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jan Kind
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
600 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Betreiben der Aufstellung von Spielautomaten jeder Art, das Betreiben von Spielhallen und ähnlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die einen gleichartigen Geschäftszweck besitzen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

514 IN 32/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maria
Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pappelstr. 54,
28199 Bremen (AG Bremen, HRB HRB 26095 HB), vertr. d.: Alexander Isakovich,
(Geschäftsführer), ist am 18.01.2021 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.:
0421 178 76 5, Fax: 0421 178 76 65, E-Mail: bremen@hww.eu bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 18.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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