Vergütungsfestsetzung
Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.05.2025, Aktenzeichen 514 IN 32/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 514 IN 32/20
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26095 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 02.05.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben der Aufstellung von Spielautomaten jeder Art, das Betreiben von Spielhallen und ähnlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die einen gleichartigen Geschäftszweck besitzen.
Veröffentlichungstext
514 IN 32/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pappelstr. 54, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 26095 HB), vertr. d.: Alexander Isakovich, Döhrener Weg 35, 27211 Bassum, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 30.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maria Spielautomaten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pappelstr. 54, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 26095 HB), vertr. d.: Alexander Isakovich, Döhrener Weg 35, 27211 Bassum, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 30.04.2025