Verteilungsverzeichnis
Malerfachbetrieb Billotin GmbH
Hürth
Das Amtsgericht Köln hat zur Malerfachbetrieb Billotin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 73 IN 98/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 73 IN 98/18
- Registerbezug
- Köln, HRB 44537
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung des Malerhandwerks, Maler- und Lackiererhandwerks, Stukkateurhandwerks, die Arbeiten als Raumausstatter, Fliesen- Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rolladen- und Jalousienbauer, Gebäudereiniger, Bodenleger sowie der Einbau genormter Baufertigteile, und die Arbeiten als Installateur- und Heizungsbauer.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 98/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44537 eingetragenen Malerfachbetrieb Billotin GmbH, Alleestr. 4, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Billotin, Lahnstraße 15, 50226 Frechen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 829.663,61 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
73 IN 98/18
Amtsgericht Köln, 30.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44537 eingetragenen Malerfachbetrieb Billotin GmbH, Alleestr. 4, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Billotin, Lahnstraße 15, 50226 Frechen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 829.663,61 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
73 IN 98/18
Amtsgericht Köln, 30.07.2026