Forderungsprüfung

MAK GmbH

Monheim am Rhein

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MAK GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2026, Aktenzeichen 504 IN 216/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 216/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 85397
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.01.2026
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Dr. Jasper Stahlschmidt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Arbeitnehmerüberlassung und Vermittlung von medizinischen Arbeitskräften an unterschiedliche Unternehmen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 216/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85397 eingetragenen MAK GmbH, Rheinpromenade 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Fazlji,

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 8.12.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 24.02.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

504 IN 216/25
Amtsgericht Düsseldorf, 19.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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