Vergütungsfestsetzung
MAK GmbH
Monheim am Rhein
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MAK GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 504 IN 216/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 216/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 85397
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Sachwalter
- Dr. Jasper Stahlschmidt
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Arbeitnehmerüberlassung und Vermittlung von medizinischen Arbeitskräften an unterschiedliche Unternehmen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 216/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85397 eingetragenen MAK GmbH, Rheinpromenade 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Fazlji,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Gründe:
Der Sachwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.02.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 216/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85397 eingetragenen MAK GmbH, Rheinpromenade 9, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kasim Fazlji,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR
Endbetrag
Gründe:
Der Sachwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.02.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 216/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2026