Sicherungsmaßnahme

Maininger Projektbau GmbH & Co. KG

Lathen

Das Amtsgericht Meppen hat zur Maininger Projektbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2025, Aktenzeichen 9 IN 186/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 186/24
Registerbezug
Osnabrück, HRA 207299
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.03.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

9 IN 186/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maininger Projektbau GmbH & Co. KG, Ringstraße 6, 49762 Lathen (AG Osnabrück, HRA 207299), vertr. d.: 1. Maininger Projektbau Verwaltungs GmbH, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tatjana Maininger-Böhm, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (Geschäftsführerin), 1.2. Waldemar Maininger, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 12.02.2025 um 08:31 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Meppen, 10.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
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