Insolvenzbekanntmachung

Maininger Projektbau GmbH & Co. KG

Lathen

Das Amtsgericht Meppen hat zur Maininger Projektbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2025, Aktenzeichen 9 IN 186/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 186/24
Registerbezug
Osnabrück, HRA 207299
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.12.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

9 IN 186/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maininger Projektbau GmbH & Co. KG, Ringstraße 6, 49762 Lathen (AG Osnabrück, HRA 207299), vertr. d.: 1. Maininger Projektbau Verwaltungs GmbH, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tatjana Maininger-Böhm, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (Geschäftsführerin), 1.2. Waldemar Maininger, Ringstraße 6, 49762 Lathen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 07.01.2026, 09:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Amtsgericht Lingen (Ems), Grundbuch von Lingen (Ems) Blatt 14091

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 15.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten