Eröffnung des Verfahrens
MAINBAU CONCEPT GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der MAINBAU CONCEPT GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1807/25 M-15-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1807/25 M-15-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130826
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Adolf Sirrenberg
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Arbeiten im Bereich schlüsselfertiges Bauen, insbesondere von Rohbauarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Montagearbeiten, das Anlegen und Gestalten von Außenanlagen samt der zugehörigen konzeptionellen Beratung und Organisation, die Vergabe von Bauleistungen, sowie alles, was der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich und förderlich ist.
Termine und Fristen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Forderungen werden nicht beim Gericht, sondern schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet – mit Grund und Betrag sowie Belegen (§ 174 InsO), und zwar bis zum 15.06.2026. Wer dem Unternehmen Geld schuldet, sollte nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
- Für Beschäftigte
- Für offene Löhne der letzten drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung gestellt werden.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob sie erfüllt werden (§ 103 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1807/25 M-15-8 Am 30.03.2026 um 13:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren MAINBAU CONCEPT GmbH, Strahlenberger Weg 26b, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130826),
vertreten durch:
1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer),
2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.03.2026
vertreten durch:
1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer),
2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.03.2026