Eröffnung des Verfahrens

MAINBAU CONCEPT GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der MAINBAU CONCEPT GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1807/25 M-15-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1807/25 M-15-8
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130826
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Adolf Sirrenberg
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Arbeiten im Bereich schlüsselfertiges Bauen, insbesondere von Rohbauarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Montagearbeiten, das Anlegen und Gestalten von Außenanlagen samt der zugehörigen konzeptionellen Beratung und Organisation, die Vergabe von Bauleistungen, sowie alles, was der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich und förderlich ist.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Forderungen werden nicht beim Gericht, sondern schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet – mit Grund und Betrag sowie Belegen (§ 174 InsO). Wer dem Unternehmen Geld schuldet, sollte nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
Für Beschäftigte
Für offene Löhne der letzten drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung gestellt werden.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob sie erfüllt werden (§ 103 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1807/25 M-12-: In dem Insolvenzverfahren MAINBAU CONCEPT GmbH, Strahlenberger Weg 26b, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130826),
vertreten durch:
1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer),
2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde am 30.03.2026 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
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