Schlusstermin

Maichinger Medienservice GmbH

Sindelfingen

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Maichinger Medienservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 15 IN 568/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
15 IN 568/18
Registerbezug
Stuttgart, HRB 760687
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Mediendienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Direktmarketing und Lettershop, die maschinelle und manuelle Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen sowie der Handel mit diesen.
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

15 IN 568/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maichinger Medienservice GmbH, Gutenbergstraße 12, 71069 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Heer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 760687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 2880/2018

Beschluss:

Der Inhalt der verloren gegangenen Insolvenzakte wird gemäß den aufgeführten Abschriften festgestellt.
Zur Wiederherstellung standen zur Verfügung:
- Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Insolvenzverwaltung) vom 02.08.2018.
- Eröffnungsbeschluss vom 01.10.2018.
- Protokoll des Berichts.-u. Prüfungstermins vom 12.12.2018.
- Beschluss über die nachträgliche Forderungsprüfung vom 17.12.2024
- Protokoll vom 31.03.2025 über den besonderen Prüfungstermin.
- Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.07.2025
- Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters vom 03.07.2025.
- Beschluss über die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO vom 03.07.2025.

Gründe:

Die die Insolvenzakte ist unauffindbar. Da jedoch Abschriften vorliegen, wird die verloren gegangene Urschrift durch vorliegende Abschriften ersetzt (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden vom 18.Juni 1942).
Aufgrund der vorhandenen Unterlagen wurde die Akte wiederhergestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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