Forderungsprüfung

Maichinger Medienservice GmbH

Sindelfingen

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Maichinger Medienservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2024, Aktenzeichen 15 IN 568/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
15 IN 568/18
Registerbezug
Stuttgart, HRB 760687
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
23.12.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Mediendienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich Direktmarketing und Lettershop, die maschinelle und manuelle Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen sowie der Handel mit diesen.
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

15 IN 568/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Maichinger Medienservice GmbH, Gutenbergstraße 12, 71069 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Heer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 760687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 2880/2018

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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