Eröffnung des Verfahrens
madeone GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der madeone GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1020/26 M-11-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1020/26 M-11-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 103071
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 1020/26 M-11-8 Am 01.09.2026 um 10:57 Uhr ist das Insolvenzverfahren madeone GmbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103071),
vertreten durch:
Christian Möhring, Hernhofstraße 5a, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
vertreten durch:
Christian Möhring, Hernhofstraße 5a, 61137 Schöneck, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.11.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 23.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026