Forderungsprüfung
MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt)
Neumarkt i.d.OPf.
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen IN 1404/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1404/21
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 35027
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 4.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Onlinehandel mit Fahrradteilen.
Veröffentlichungstext
IN 1404/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MA-Bikeservice UG (haftungsbeschränkt), Habichtsweg 10, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Eilles Surath, (weiterer Name: Bunmaphon)
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35027
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2026