Sicherungsmaßnahme
M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH
Iserlohn
Das Amtsgericht Hagen hat zur M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 103 IN 67/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 67/26
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 2229
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 67/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2229 eingetragenen M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH, An Pater und Nonne 23, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Scholz,
Geschäftszweig: Die Herstellung und Bearbeitung von Metallteilen, insbesondere Serienteilen für Motorräder sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung für Unternehmen gleicher Art.
ist am 30.03.2026, um 13:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 67/26
Amtsgericht Hagen, 30.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2229 eingetragenen M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH, An Pater und Nonne 23, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Scholz,
Geschäftszweig: Die Herstellung und Bearbeitung von Metallteilen, insbesondere Serienteilen für Motorräder sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung für Unternehmen gleicher Art.
ist am 30.03.2026, um 13:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 67/26
Amtsgericht Hagen, 30.03.2026