Sicherungsmaßnahme

M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH

Iserlohn

Das Amtsgericht Hagen hat zur M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 103 IN 67/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 67/26
Registerbezug
Iserlohn, HRB 2229
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 67/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2229 eingetragenen M. Westerweg Zerspanungstechnik GmbH, An Pater und Nonne 23, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Scholz,

Geschäftszweig: Die Herstellung und Bearbeitung von Metallteilen, insbesondere Serienteilen für Motorräder sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung für Unternehmen gleicher Art.

ist am 30.03.2026, um 13:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

103 IN 67/26
Amtsgericht Hagen, 30.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme