Forderungsprüfung
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH
Bellin
Das Amtsgericht Rostock hat zur M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2025, Aktenzeichen 60 IN 30/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/20
- Registerbezug
- Rostock, HRB 9845
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 23.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Wolf-Dieter Lakatsch, Mühlenberg 5, 18292 Krakow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 9845
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 20.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Wolf-Dieter Lakatsch, Mühlenberg 5, 18292 Krakow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 9845
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 20.06.2025