Schlusstermin
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH
Bellin
Das Amtsgericht Rostock hat zur M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 60 IN 30/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 30/20
- Registerbezug
- Rostock, HRB 9845
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren d.
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH, Mühlenberg 5, 18292 Krakow, vertreten durch den Geschäftsführer Wolf-Dieter Lakatsch
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 9845
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 21.07.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 11952,85 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 11952,85 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 02.06.2026
In dem Insolvenzverfahren d.
M-Tec Mecklenburger Entwicklungstechnik GmbH, Mühlenberg 5, 18292 Krakow, vertreten durch den Geschäftsführer Wolf-Dieter Lakatsch
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 9845
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 21.07.2026 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 11952,85 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 11952,85 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 02.06.2026