Eröffnung des Verfahrens

M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH

Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat über das Vermögen der M & R Modernisierungs- und Renovierungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 14.10.2019, Aktenzeichen 2 IN 198/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 198/19
Registerbezug
Stendal, HRB 12720
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
14.10.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 198/19: Über das Vermögen der M & R Modernisierungs- und Renovierungs
GmbH, Junkersstraße 13, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 12720), vertr. d.:
Karl-Heinz Johae, Freiheitsstraße 10, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist
am 14.10.2019 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner,
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511,
E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 09.12.2019, 10:45 Uhr, Saal 123,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;

302 InsO)

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.10.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens